Preiserhöhungen bei Abos – was kann ich tun?

Ob bei Handy- und Internet-Abos oder solchen für Streaming-Dienste und Fitness-Studios – immer wieder kommt es zu nachträglichen Preiserhöhungen bei Abos. Wann diese rechtens sind und wie mit ihnen umzugehen ist, erfahren Sie in diesem Online-Ratgeber.
Begründet werden Preiserhöhungen häufig mit höheren Betriebskosten. Dies ist weder überprüfbar noch immer zulässig. Denn es gilt: Ein Vertrag – und damit auch der Preis – ist so einzuhalten, wie er vereinbart wurde. Entscheidend ist jedoch, was im Vertrag geregelt wird und wie es formuliert ist.
Was ist vertraglich vereinbart?
Abonnent:innen müssen bei Vertragsabschluss im Bild sein, dass es zu einer Preiserhöhung kommen könnte. Ist dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB nichts zu Preiserhöhungen zu entnehmen, sind diese unwirksam.
Leider ist es in vielen Fällen so, dass sich die Anbieterinnen eine nachträgliche Preiserhöhung vertraglich vorbehalten. Entsprechende Preisanpassungsklauseln führen sie häufig im Kleingedruckten, also in den AGB auf. Diese sind oft äusserst mühsam zu lesen und zu verstehen. Lassen Sie sich Kündigungsmodalitäten und weitere relevante AGB-Klauseln mit unserem AGB Check-Tool direkt anzeigen.
Ist eine entsprechende Formulierung in den AGB, heisst das noch nicht, dass sie auch rechtens ist. Es muss geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Anbieterin den Preis anpassen darf. Ist dies nicht der Fall, ist die Klausel unwirksam. Schauen Sie also genau hin. Fehlen die erwähnten Angaben, können Sie am ursprünglich vereinbarten Betrag festhalten.
Ist kündigen möglich?
Ist die Möglichkeit der Abo-Erhöhungen vertraglich geregelt und rechtens, dürfen Anbieterinnen ihre Preise also erhöhen. Grundsätzlich müssen Beitragserhöhungen immer schriftlich mitgeteilt werden. Wenn Ihnen also ohne Vorankündigung mehr abgebucht wird, sollten Sie schriftlich widersprechen und die zu viel gezahlten Beträge unter Angabe einer Frist zurückfordern.
Bei einer rechtmässigen Preiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Auch darauf muss in Schriftform hingewiesen werden. Ausserdem muss eine angemessene Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden. Wenn Sie die Preiserhöhung also nicht akzeptieren wollen, können Sie den Vertrag ausserordentlich künden.
Preiserhöhungen bei Handy-Abos
Insbesondere Mobilfunkanbieterinnen machen immer wieder von Preiserhöhungen Gebrauch. So erhöhen beispielsweise Salt und Sunrise per 1. März 2025 die Preise bei vielen ihrer Handy- und Internet-Abos. Begründet wird die Preiserhöhung mit gestiegenen Kosten.
In diesem Fall steht den Kund:innen das Sonderkündigungsrecht zu. Bei Sunrise beispielsweise kann bis Ende Februar gekündigt werden (gemäss AGB) – aber nur telefonisch oder per Chat. Sunrise behält sich indes vor, nach Eingang der Kündigung innert 14 Tagen zu reagieren und auf die Preiserhöhung zu verzichten. Dann entfällt das Sonderkündigungsrecht wieder.
Bei Verträgen, welche eine Mindestvertragszeit vorsehen, dürfte eine Preiserhöhung allerdings als unzulässig gelten. Denn es ist davon auszugehen, dass die Kundschaft sich nur wegen besonders attraktiven Konditionen überhaupt auf eine ein- oder zweijährige Vertragslaufzeit eingelassen hat. Kund:innen müssen darauf vertrauen können, dass sich die Bedingungen während der Dauer der festgelegten Laufzeit nicht verschlechtern.
Folgende weiteren Klauseln im Kleingedruckten erachtet der Konsumentenschutz als missbräuchlich und unwirksam: Wie Swisscom und Salt erlaubt sich Sunrise die Preise aufgrund der Teuerung zu erhöhen, ohne dass Kund:innen kündigen können. Darüber hinaus akzeptiert Sunrise nur Kündigungen via Telefon oder Chat. Das ist für die Betroffenen sehr aufwändig und zermürbend. Der Konsumentenschutz hat daher im Sommer 2024 eine Klage gegen Sunrise eingereicht.
Einige Telekomanbieterinnen nehmen sich also sehr viel heraus. Ob Sie die Preiserhöhungen bei Abos hinnehmen oder mit einer Kündigung des Vertrages reagieren wollen, steht Ihnen natürlich frei. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife und Angebote über www.dschungelkompass.ch ermöglicht Ihnen, ein Angebot mit klaren, fairen Vertragsbedingungen zu wählen.
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